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Erklärung

Sanitäter*in

Die Ausbildung zum/ zur Sanitäter*in (in Berlin auch zusätzlich Transportsanitäterin*in umfasst in der Regel mindestens 60 Unterrichtsstunden. Bei unseren hausinternen Ausbildungen umfasst die Ausbildung 76 Unterrichtsstunden und endet mit einer Prüfung. Sanitäter*innen sind qualifizierte um erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen mittels zusätzlichem Equipment durchzuführen und stellen so die qualifizierte Erstversorgung von Patienten sicher. Im Land Berlin befähigt diese Ausbildung auch, in Zusammenhang mit einem Führerschein und einem Personenbeförderungsschein dazu im Krankentransport, als Fahrer zu arbeiten.

Rettungshelfer*in

Die Ausbildung zum/ zur Rettungshelfer*in umfasst 160 Unterrichtsstunden und ist gleichzeitig der theoretische Ausbildungsteil zum/ zur Rettungssanitäter*in. Mit der Ausbildung hat man das theoretische Wissen des/ der Rettungssanitäter*in, jedoch die Kompetenzen eines/ einer Sanitäter*in.

Rettungssanitäter*in

Die Ausbildung für den Beruf Rettungssanitäter*in umfasst neben den 160 theoretischen Unterrichtseinheiten, auch praktische Ausbildungen im Rettungsdienst und im Krankenhaus. Nach bestandener Prüfung erhält man die Befähigung zum tragen der Berufsbezeichnung Rettungssanitäter*in. Rettungssanitäter*innen dürfen im Notfall mehr Maßnahmen durchführen als normale Sanitäter*innen. Sie sind befähigt die Patientenbetreuung im Krankentransport durchzuführen und im Rettungsdienst dem/ der Notfallsanitäter*in zu assistieren und lenken in der Regel den Rettungswagen.

Notfallsanitäter*in

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Notfallsanitäter*in beträgt 3 Jahre. Nach erfolgreichem Examen erhält man die Zulassung durch die Landesbehörde zum tragen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter*in. Notfallsanitäter*innen haben im Notfall umfangreiche Kompetenzen, u.a. das verabreichen von Medikamenten und assistieren dem Notarzt.

Arzt

Ein Arzt hat ein Studium absolviert und sich in eine Fachrichtung orientiert. Er wird durch die jeweilige Ärztekammer also solcher zugelassen und darf jegliche ärztliche Behandlungen durchführen.

Arzt mit Fortbildung Notfallmedizin

Zugelassene Ärzte können sich in die Fachrichtung Notfallmedizin fortbilden. Mit Abschluss dieser Fortbildung dürfen sie die Zusatzbezeichnung Notfallmediziner*in (umgangssprachlich Notarzt) führen und können im Rettungsdienst als solche eingesetzt werden. Bei manchen Veranstaltungen sind Notärzte auch im Sanitätsdienst vorgeschrieben.

Rettungsschimmer*in

Rettungsschwimmer*innen durchlaufen eine mehrmonatige Ausbildung, welche sie befähigt Personen in Not fachgerecht aus dem Wasser zu retten. Neben der Ausbildung zum/ zur Rettungsschwimmer*in müssen diese über Erste Hilfe Kenntnisse (bei uns mindestens Sanitäter*in), um am Land auch entsprechende Erste Hilfe Maßnahmen durchführen zu können.

Rettungstaucher*in

Rettungstaucher*innen durchlaufen eine einjährige Ausbildung um Personen in Not im Unterwasserbereich retten zu können. Auch müssen Rettungstaucher*innen über entsprechende Erste Hilfe Kenntnisse (bei uns mindestens Sanitäter*in), um am Land auch entsprechende Erste Hilfe Maßnahmen durchführen zu können.

Bergungstaucher*in

Bergungstaucher*innen durchlaufen eine spezielle Ausbildung um Gegenstände oder Leichen bergen zu können.

Bootsführer*in

Bootsführer*innen durchlaufen eine mehrmonatige Ausbildung und sind befähigt Boote in Gewässern zu führen.

Rettungswagen (RTW)

Der Rettungswagen ist ein Fahrzeug welches medizinisch speziell ausgerüstet ist um Menschenleben zu retten. Dieser ist in der Regel mit Notfallsanitäter*in und Rettungssanitäter*in besetzt.

Krankentransportwagen (KTW)

Der Krankentransportwagen dient zum Transport von kranken und verletzten. Er ist ausgerüstet um im Notfall effektiv reagieren zu können. Der Krankentransportwagen ist besetzt mit Rettungssanitäter*in und Sanitäter*in.

First Responder Fahrzeug (FR)

Das First Responder Fahrzeug ist für eine schnelle Hilfe mit einem Rettungsrucksack, AED und medizinischem Sauerstoff ausgerüstet. Besetzt wird es von Rettungssanitäter*in und Sanitäter*in.

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Das Notarzteinsatzfahrzeug kommt in der Regel immer mit einem RTW zum Einsatz. Zur Ausrüstung gehören zusätzlich ein Arztrucksack und zusätzliche Medikamente. Besetzt ist es mit einem Arzt mit der Zusatzqualifikation Notfallmedizin und Notfallsanitäter*in.

Mobile Unfallhilfsstelle

Die mobile Unfallhilfsstelle auf Veranstaltungen besteht aus einem Fahrzeug (KTW oder RTW) und drei Sanitäter*innen. Sie soll gewährleisten das Sanitäter*innen, gerade bei einem größeren Gelände schnell vor Ort sind und die Erstversorgung in einem abgeschirmten Raum einleiten können.

Unfallhilfsstelle (UHS)

Eine Unfallhilfsstelle kann in einem geeigneten Raum oder in Zelten eingerichtet. In unserem SG 20 können wir bis zu 3 Behandlungsplätze einrichten, in unserem SG 30 bis zu 5 Behandlungsplätze und in unseren Pavillons jeweils bis zu 2 Behandlungsplätze. 

SAN- Trupp

Ein SAN- Trupp besteht aus 2 Sanitäter*innen, ausgerüstet mit Rettungsrucksack, med. Sauerstoff und AED. Der SAN- Trupp bestreift das Veranstaltungsgelände und führt kleinere Erstversorgungen vor Ort durch und führt andere Krankheiten oder Verletzungen der Unfallhilfsstelle oder dem Rettungsdienst zu.

 

Rettungs- Trupp

Der Rettungs- Trupp besteht aus Rettungssanitäter*in und Sanitäter*in, ausgerüstet mit Rettungsrucksack, med. Sauerstoff und AED. Der Rettungs- Trupp führt Erstversorgungen vor Ort durch uns führt die Patienten nach Bedarf der Unfallhilfsstelle oder dem Rettungsdienst zu.

 

Notfall- Trupp

Der Notfallt- Trupp besteht aus Notfallsanitäter*in und Rettungssanitäter*in, ausgerüstet mit Rettungsrucksack, med. Sauerstoff und EKG/DEFI. Der Notfall- Trupp ist in der Unfallhilsstelle postiert und unterstützt je nach Notfall den SAN- oder Rettungstrupp, sofern eine erweiterte Erstversorgung vor Ort notwendig ist und der Patient nicht transportfähig ist um der Unfallhilfsstelle zugeführt werden zu können oder bis zum eintreffen des Rettungsdienstes.

Arzt- Trupp 

Der Arzt- Trupp besteht aus einem Arzt mit der Zusatzqualifikation Notfallmedizin, Notfallsanitäter*in und Rettungssanitäter*in, ausgerüstet mit einem Arztrucksack, med. Sauerstoff, einem EKG/Defi und Ampularium. Der Arzttrupp ist in der Unfallhilfsstelle postiert und kommt auf Anforderung, in kritischen Fällen dem SAN- oder Rettungs- Trupp zur Hilfe um eine ärztliche Versorgung vor Ort schnell zu gewährleisten, solle der Patient nicht transportfähig sein und nicht der Unfallhilsstelle zugeführt werden können oder bis zum eintreffen des Rettungsdienstes.

Leiter Sanitätsdienst

Je nach Veranstaltungsgröße ist ein Leiter Sanitätsdienst vorgeschrieben. Dieser verfügt, neben der medizinischen Qualifikation über eine Führungsausbildung. Der Leister Sanitätsdienst kommuniziert mit dem Veranstalter, der Polizei, der Feuerwehr und dem Sicherheitsdienst während der Veranstaltung. Er leitet den sanitätsdienstlichen und ist für den reibungslosen Ablauf verantwortlich. Er koordiniert die Einsatzkräfte und dokumentiert das Einsatz geschehen und verfasst eine Einsatzabschlussmeldung.  

Sanitätsrucksack

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Notfallrucksack

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Notdienstpauschale

Die Notdienstpauschale wird erhoben, wenn die Anfrage zum Sanitätsdienst innerhalb von 24 Stunden vor der jeweiligen Veranstaltung bei uns eingeht.

Downloads für Sie

Merkblatt der Berliner Feuerwehr für Großveranstaltungen

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