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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB, sowie Verbrauchern im Sinne des §13 BGB. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftragsgebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Ausgenommen vom Geltungsbereich ist die Branche Film und Fernsehen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Wir unterbreiten dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Angebot, der von ihm verlangten Dienstleistungen. Die Angebotsübermittlung erfolgt schriftlich im elektronischen Postverkehr (E-Mail). Verlangt der Auftraggeber ein schriftliches Angebot per Postbrief, so erheben wir eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro, welche der Auftraggeber an uns zu entrichten hat.

 

Dem Auftraggeber steht es frei das Angebot anzunehmen. Angebote sind ab dem Tag der Übermittlung für 7 Tage gültig, jedoch bis maximal 24 Stunden vor Dienstleistungsbeginn.

 

Der Auftraggeber kann das Angebot im Onlineportal annehmen oder ablehnen. Alternativ kann der Auftraggeber das Angebot durch Unterschrift annehmen und elektronisch per E-Mail an veranstaltungen@lsms-service.de senden. Erteilt der Auftraggeber uns einen Auftrag, so kommt ein Vertrag erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung von uns an den Auftraggeber, gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Übermittlung erfolgt im elektronischen Postversand (E-Mail).

§ 3 Überlassene Unterlagen

Überlassene Unterlagen an den Auftraggeber sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit ausdrücklichem Einverständnis durch uns zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere Angebote, Konzepte, Pläne, Namen und Rufnummern von Mitarbeitern etc.

Werden Konzepte und Pläne erstellt, so sind diese nach Auftragsende an uns zurückzugeben. Kommt gem. §2 kein Auftrag zustande, so dürfen die zur Verfügung gestellte Unterlagen in keiner Weise anderweitig verwendet werden. Eine Weitergabe, auch nach Auftragsende ist nicht gestattet. Werden Unterlagen unbefugt an Dritte weitergegeben, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 Euro vereinbart, welche der Interessent/ Auftraggeber an uns zu zahlen hat.

§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus den Angeboten auf unseren Webseiten:

www.lsms-service.de; www.meine-sanitaeter.de; www.snap-berlin.de und www.ls-medical-service.de und aus unseren an den Auftraggeber individuelle angebotenen Preise, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern wir im Bereich Sanitätsdienste nicht davon befreit sind.

 

Abweichend hierzu kann es kommen, sollte auf Verlangen des Auftraggebers Mehrleistungen erbracht werden, als im Angebot und dem damit verbundenen Vertrag vereinbart sind. Mehrleistungen sind insbesondere Mehrstunden, die erbracht werden. Die Gesamtstunden sind am Ende eines jeden Veranstaltungstages schriftlich zu dokumentieren und vom Auftraggeber oder eines beauftragten des Auftraggebers zu unterschreiben.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:

  • Minutengenaue Abrechnung für Mitarbeiter*innen im Sanitätsdienst und Brandschutz nach der Mindestbuchdauer.

  • Minutengenaue Abrechnung für Fahrzeuge nach der Mindestbuchdauer.

  • Abrechnung je angefangene 15 Minuten für Ärzte/ Notärzte nach der Mindestbuchdauer.

 

Die Mindestbuchdauer beträgt,

 

in den Monaten Oktober bis April

  • Mitarbeiter*innen im Sanitätsdienst und Brandschutz 3 Stunden (180 Minuten)

  • Fahrzeuge 4 Stunden (240 Minuten)

  • Ärzte/ Notärzte 4 Stunden (240 Minuten)

​

in den Monaten Mai bis September:

  • Mitarbeiter*innen im Sanitätsdienst und Brandschutz 4 Stunden (240 Minuten)

  • Fahrzeuge 5 Stunden (300 Minuten)

  • Ärzte/ Notärzte 5 Stunden (300 Minuten)

 

Berechnet wird die tatsächliche Dienstleistungszeit, nach Erreichen der Mindestbuchdauer, auch abweichend zur Auftragsbestätigung zu Gunsten des Auftraggebers.

 

Nach Abschluss des Auftrages erstellen wir eine Rechnung und übermitteln diese dem Auftraggeber in elektronischer Form. Rechnungen an Privatkunden erfolgen per E-Mail oder per Post.

Rechnungen an Geschäftskunden erfolgen, ab einem Bruttobetrag von über 250,00 Euro per E- Rechnung, nach EU- Norm EN-16931. Rechnungen bis zu einem Bruttobetrag von 250,00 Euro werden per PDF übermittelt. Verlangt der Auftraggeber, als Geschäftskunde weiterhin eine PDF-Rechnung, bei einem Betrag von über 250,00 Euro brutto, so muss er dies bei der Auftragserteilung gesondert mitteilen.

Verlangt der Auftraggeber eine postalische Rechnung, so berechnen wir dem Auftraggeber hier eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro.

 

Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen nach Zugang zahlbar und unbar auf das Konto von uns zu überweisen. Wir sind berechtigt, ohne Angaben von Gründen die Dienstleistungen gegen eine angemessene Anzahlung oder einer Vorkassenzahlung abhängig zu machen, insbesondere wenn der zu erwartende Auftragswert einen Nettobetrag in Höhe von 1.500,00 Euro übersteigt. Wird die Anzahlung oder Vorkasse nach binnen 7 Kalendertagen nach Zugang der der Anforderung geleistet, so sind wir zum Rücktritt vom Angebot berechtigt.

 

Privatkunden und Vereine haben die Möglichkeit der Vorkassenzahlung oder der Kreditkartenzahlung vor Ort. Bargeldzahlungen werden nicht entgegengenommen.

 

Nach Zugang der Rechnung hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Einwendungen gegen Rechnungen können binnen 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Diese ist unter Angabe der Rechnungsnummer und der Begründung des Einwands an veranstaltungen@lsms-service.de zu richten.

 

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so berechnen wir einen Verzugszins in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges.

 

Für Mahnungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 Euro erhoben. Diese werden ausschließlich postalisch zugestellt.

 

Ist eine Postzustellung nicht möglich, so leiten wir eine Anschriftenermittlung ein. Die Kosten der Anschriftenermittlung in Höhe von 49,00 Euro netto (58,31 Euro brutto) trägt der Auftraggeber.

 

Der Auftraggeber stellt unseren Mitarbeiter*innen mindestens einen Parkplatz unentgeltlich zur Verfügung. Ist dies nicht möglich sind wir berechtigt die entstanden Parkgebühren in Rechnung zu stellen.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/ Verschiebung der Durchführung und Schadensersatz

Wir sind zum Rücktritt des Vertrages mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages folgende Feststellung/en getroffen werden:

  • Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen fehlen die erforderlichen Genehmigungen ganz oder teilweise;

  • Wenn es sich um Veranstaltungen mit einem radikal politischen oder rassistischen Hintergrund handelt;

  • Bei Veranstaltungen, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird;

  • Gegen behördliche Auflagen verstoßen wird;

  • Gefahr für Leib und Leben unserer Mitarbeiter*innen besteht und der Schutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann;

  • Die Bedingungen gem. §6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt sind;

  • Der Auftraggeber im Vorfeld bei der Anfrage unwahre Angaben gemacht hat.

 

Der Auftraggeber hat in diesen Fällen einen Schadensersatz in Höhe von 100% (Angebotssumme) an uns zu leisten.

 

Der Auftraggeber ist jederzeit zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Wir erheben im Falle eines Rücktrittes durch den Auftraggeber, ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Versand der Auftragsbestätigung), bei Privatkunden nach Ablauf der Widerrufsfrist folgende Gebühren:

 

Personal ohne Fahrzeug:

  • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung 30% der Angebotssumme;

  • Bis    7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Angebotssumme;

  • Bis    3 Tage vor der Veranstaltung 75% der Angebotssumme;

  • Weniger als 72 Stunden vor Dienstleistungsbeginn 100% der Angebotssumme.

 

Fahrzeugen:

  • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Angebotssumme;

  • Bis    7 Tage vor der Veranstaltung 80% der Angebotssumme;

  • Bis    3 Tage vor der Veranstaltung 90% der Angebotssumme;

  • Weniger als 72 Stunden vor Dienstleistungsbeginn 100% der Angebotssumme.

 

Der Rücktritt muss in jedem Fall durch den Auftraggeber schriftlich, mittels elektronischen Postverkehrs (E-Mail) oder eingeschriebenem Postbrief erfolgen. Abhängig für die Berechnung der Gebühren ist der Eingang des Rücktritts bei uns.

 

Bei einer Verschiebung der Durchführung seitens des Auftraggebers sind wir berechtigt eine Gebühr in Höhe von 3% (der Angebotshöhe), mindestens jedoch 30,00 Euro in Rechnung zu stellen. Sind uns nachweislich höhere Kosten durch die Verschiebung entstanden, so trägt diese der Auftraggeber in vollem Umfang.  Die Verschiebung muss frühestmöglich durch den Auftraggeber an uns schriftlich, mittels elektronischen Postverkehrs (E-Mail) angezeigt werden mit einem neuen Durchführungsdatum.

 

Erscheinen unsere Mitarbeiter*innen nicht bis spätestens 15 Minuten vor dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Durchführung, so sind wir fernmündlich über die Rufnummer 030 2332 8608 zu kontaktieren. Können wir nicht binnen 60 Minuten andere Mitarbeiter*innen entsenden, so ist der Auftraggeber berechtigt einen Ersatzanbieter zu beauftragen. In diesem Fall tragen wir die entstanden Mehrkosten.

Wir tragen die Mehrkosten nicht, wenn das Nichterscheinen oder das verspätete Erscheinen unserer Mitarbeiter*innen aufgrund höherer Gewalt erfolgt ist und wir oder unsere Mitarbeiter*innen dies nicht zu verantworten haben. Höhere Gewalt ist insbesondere Unwetterlagen, nachweisliche Hilfeleistungen bei Notfällen auf der Anfahrt, nachweislich aufgrund Dritter herbeigeführten Verzögerungen durch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, einem Umfall bei der Anfahrt, nicht vorhersehbare Ausfälle der öffentlichen Verkehrsmittel oder einem nicht vorhersehbaren Stau auf der Anfahrt.

§ 6 Besondere Bedingungen für sanitätsdienstliche Dienstleistungen

Sofern der Auftraggeber kein Behandlungszelt, keinen KTW oder RTW beauftragt, stellt er unseren Mitarbeiter*innen einen geeigneten Raum, mit einer Mindestgröße von 12,6 m², mit folgender Ausstattung zur Verfügung:

  • Funktionsfähige Heizung;

  • Ausreichende Beleuchtung;

  • Mindestens 3 Steckdosen;

  • Einem Waschbecken mit fließendem Wasser;

  • Zwei Abfalleimern;

  • Einer Patientenliege

  • Einer Patiententrage;

  • Einem Tisch und zwei Stühlen.

Im Einzelfall kann auf den Raum und die Ausstattung verzichtet werden. Dies muss jedoch gesondert auf unserem Angebot vermerkt sein.

 

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten das die Mitarbeiter*innen von uns uneingeschränkten Zugang in alle Räumlichkeiten und Geländebereiche haben, wo eine sanitätsdienstliche Dienstleistung erforderlich werden kann.

 

Kommt der AED zum Einsatz, so sind wir berechtigt hier eine gesonderte Pauschale von 150,00 Euro, je AED-Einsatz dem Auftraggeber zu berechnen. Die Berechnung erfolgt nicht, sofern zwischen dem Auftraggeber und uns eine Materialpauschale im Angebot vereinbart wurde.

 

Es ist zu gewährleisten das der Auftraggeber, oder ein beauftragter des Auftraggebers jederzeit für unsere Mitarbeiter*innen, auch fernmündlich erreichbar ist.

 

Der Auftraggeber stellt unseren Mitarbeiter*innen in angemessenen Umfang Verpflegung zur Verfügung. Ist dies nicht möglich berechnen wir dem Auftraggeber folgende Verpflegungsmehraufwände, auch wenn diese vorher nicht im Angebot ausgewiesen waren:

Dienste ab 8 Stunden:                 16,00 Euro je Mitarbeiter*in

Dienste ab 10 Stunden:              24,00 Euro je Mitarbeiter*in

Dienste ab 12 Stunden               32,00 Euro je Mitarbeiter*in

 

Der Auftraggeber stellt unseren Mitarbeiter*innen eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung, wenn die Dienstleistung außerhalb von Berlin, mit einer Entfernung von mindestens 150 Kilometer, ab Stadtgrenze Berlin erbracht wird und die Dienstzeit mehr als 8 Stunden beträgt. Ist dies dem Auftraggeber nicht möglich, so sind wir berechtigt eine Übernachtungspauschale in Höhe von 95,00 Euro je Mitarbeiter*in zu erheben.

 

Der Auftraggeber hat den Schutz unserer Mitarbeiter*innen vor Übergriffen zu gewährleisten.

 

Wir haben zu gewährleisten das unsere Mitarbeiter*innen jederzeit für den Auftraggeber, oder dessen beauftragten vor Ort persönlich oder fernmündlich erreichbar sind. Eine Nichterreichbarkeit ist nur zu vertreten, wenn unsere Mitarbeiter*innen gerade eine Hilfeleistung durchführen oder es aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist.

 

Der Auftraggeber stellt unseren Mitarbeiter*innen von uns, sofern im Vorfeld noch nicht geschehen einen Plan der Räumlichkeiten und/oder des Geländes zur Verfügung, wo die Dienstleistung erbracht wird.  Hier müssen insbesondere Flucht- und Rettungswege, sowie ggf. Feuerwehrfahrtwege eindeutig kenntlich gemacht sein.

 

Sollten während der Durchführung des Sanitätsdienstes Situationen entstehen, welche eine weitere Ausführung des ordnungsgemäßen Sanitätsdienstes gefährden, insbesondere wenn die Versorgungssicherheit gefährdet, ist durch eine dauerhafte überdurchschnittliche Anzahl an Hilfeleistungen, welche durch den vorhandenen Sanitätsdienst nicht mehr abgedeckt werden, kann, so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und hat auch unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Dies kann in Form einer Beauftragung weiterer Einsatzkräfte im Notdienst erfolgen oder durch den öffentlichen Rettungsdienst. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Für eine Notdienstalarmierung fallen neben den normalen Kosten eine einmalige Pauschale in Höhe von 150,00 Euro an.

 

Bei einer Entstehung einer Großschadenslage oder einem Massenanfall an Verletzten wird automatisch das Lagezentrum der Berliner Feuerwehr (in anderen Bundesländern der Rettungsdienst) von uns alarmiert und der Auftraggeber informiert. In diesem Fall sind wir berechtigt, auch ohne Einverständnis des Auftraggebers weitere Einsatzkräfte und Fahrzeuge von uns zu alarmieren. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

 

Weitere Bedingungen können sich aus dem Vertrag, welcher zwischen dem Auftraggeber und uns geschlossen wurden. Wurde kein gesonderter Vertrag geschlossen, so gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Ausbildungsveranstaltungen

Der Auftraggeber har die Möglichkeit sich selbst oder seine Mitarbeiter*innen für Ausbildungsveranstaltungen über unsere Webseiten oder per E-Mail anzumelden. Die jeweiligen Preise sind dem Angebot oder der Webseite zu entnehmen.  

 

Beträge für Ausbildungsveranstaltungen sind per Vorkasse zu entrichten. Hierüber erhält der Auftraggeber eine E-Mail, mit der entsprechenden Bankverbindung und des Verwendungszweckes. Nach Eingang der Zahlung erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung von uns.

 

Verbraucher haben ab dem Tag der Buchung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail an veranstaltungen@lsms-service.de oder postalisch an die im Impressum angegebene Anschrift erfolgen. Bereits geleistete Zahlungen werden bin 4 Wochen erstattet. Gewerbetreibende, Unternehmen und Vereine haben kein Widerrufsrecht.

 

Teilnehmer haben die Möglichkeit, nach Anmeldung die Teilnahme zu stornieren. In diesem Fall fallen folgende Stornogebühren an:

Bis 7 Tage vor der Veranstaltung:                                          50% der Kursgebühr

Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung:                        75% der Kursgebühr

Weniger als 48 Stunden vor der Veranstaltung:           100% der Kursgebühr

 

Bei einem Ausfall der Ausbildungsveranstaltung, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder sonstige Gründe zu einer Absage führen, so werden 100% der Kursgebühr an den Auftraggeber erstattet.

§ 8 Haftungsausschluss

Wir sind für Beschädigungen, welche unsere Mitarbeiter*innen in Ausübung ihres Auftrages herbeigeführt haben von der Haftung gegenüber dem Auftraggeber befreit, wenn:

  • Die Beschädigung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung und dies aufgrund der Umstände unabdingbar war;

  • Eine Hilfeleistung durch unsere Mitarbeiter*innen abgelehnt wird, da für unsere Mitarbeiter*innen Gefahr für Leib und Leben bestanden hat und dem Auftraggeber hierdurch ein Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für folgende Schäden, sofern sie durch dein Versäumnis entstanden, sind:

  • Schäden an unserem Equipment, insbesondere an medizinischen Geräten und Fahrzeugen durch Übergriffe und Vandalismus auf dem Veranstaltungsgelände und im unmittelbaren Umfeld;

  • Körperliche Schäden unserer Mitarbeiter*innen.

 

Ein Versäumnis liegt insbesondere vor, wenn der Schutz unserer Mitarbeiter*innen, unseres Equipments und unserer Fahrzeuge nicht ausreichend zur Verfügung steht. Die reine Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes reicht nicht aus. Die Breite von Rettungswegen, welche Befahrbar sind muss mindestens 3 Meter betragen.

§ 10 Sonstiges

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

 

Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so werden diese Punkte durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Der Rest davon bleibt unberührt.

Stand: 01.01.2025

 

Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, am 01.01.2025 werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand vom 06.06.2024 ungültig. Verträge welche vor dem 01.01.2025, aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand: 06.06.2024 geschlossen wurden, fallen unter das recht dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 06.06.2024.

 

Ausnahme:

Absatz zu xRechnungen in §4. Dieser gilt auch schon für Verträge, welche vor dem 01.01.2025 abgeschlossen wurden und die Rechnungsstellung ab dem 01.01.2025 erfolgt, da es sich hier um eine gesetzliche Vorgabe handelt, welche ab dem 01.01.2025 gültig ist.

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